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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1.)
Vertragsschluss (Anmeldung und Bestätigung)
Mit der Anmeldung, die mündlich, schriftlich oder per Telefax erfolgen kann, bietet der Anmeldende Residenze Toscane, nachfolgend als "RT" benannt, den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Objektbeschreibung im Internet unter der Adresse www.residenzetoscane.com, aller ergänzenden Angaben zum Objekt, zum Ort und dieser Geschäftsbedingungen verbindlich an. Sie erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende und für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.
Liegen bei telefonischer Anmeldung, bei der RT eine für RT verbindliche Reservierung für den Anmeldenden vornimmt (Option), die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vor, werden diese mit dem Anmeldeformular übersandt. Mit der Übermittlung (per Post/Fax) des unterschriebenen Anmeldeformulares - spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Optionsvornahme - erklärt der Anmeldende, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und anzuerkennen. Geht innerhalb dieser Frist die Anmeldung nicht ein, so erlischt die Reservierung ohne weitere Folgen für RT und den Anmeldenden.
Der Vertrag kommt ausschließlich mit der Buchungsbestätigung durch RT an den Gast zustande (schriftlich oder per Telefax). Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das RT für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Erklärt der Gast RT innerhalb dieser 10 Tage die Annahme, so kommt der Vertrag auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, andernfalls besteht kein Reisevertrag zwischen dem Gast und RT.
2.)
Leistungen
Die von RT geschuldete vertragliche Leistung besteht in der Überlassung des gebuchten Mietobjektes in dem Zustand und mit der Ausstattung wie in der Objektbeschreibung mit allen Hinweisen und Erläuterungen angegeben und unter Verweis aller eventueller einschränkender oder ergänzender Hinweise und Vereinbarungen in der Buchungsbestätigung. Von der Leistungspflicht seitens RT ausgeschlossen sind alle Umstände, die nicht direkt mit dem Mietobjekt und den vertraglichen Leistungen in Zusammenhang stehen, vor allem die Umgebung des Objektes, Strandverhältnisse und Ortsverhältnisse des Ferienortes.
Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind aus den Leistungsbeschreibungen im Internet unter der Adresse www.residenzetoscane.com und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben der Buchungsbestätigung ersichtlich. Sonderwünsche oder mündliche Vereinbarungen werden erst durch die ausdrückliche schriftliche Bestätigung von RT wirksam. RT behält sich vor, aus sachlich berechtigten Gründen eine Änderung der Internetangaben zu erklären, über die RT den Gast rechtzeitig informiert.
3.)
Leistungsänderungen
Änderungen
einzelner Leistungen, die vom vereinbarten Vertragsinhalt abweichen, die nach
Vertragsschluss notwendig werden und die von RT nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit es sich um unerhebliche
Änderungen handelt. Etwaige Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der
Gast wird über Leistungsänderungen sofort durch RT informiert.
4.)
Nebenkosten
Verbrauchskosten (z. B. Wasser, Strom, Gas, Heizung), Endreinigung, zur Verfügung gestellte Wäsche für Bett, Bad, Küche und eventuelle Leistungserbringungen auf Anfrage sind - wenn in der Objektbeschreibung im Internet nicht anders vermerkt, im Reisepreis nicht inbegriffen und sind vom Gast je nach Inanspruchnahme vor Ort an den Eigentümer oder dessen Stellvertreter zu zahlen.
5.)
Zahlungen, Mietgutschein
Mit dem Vertragsschluss
(Zugang der Buchungsbestätigung) ist eine Anzahlung in Höhe von
30 % des Reisepreises sofort fällig und innerhalb von 5 Werktagen an
RT zu überweisen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
Geht die Anzahlung innerhalb dieser Frist nicht bei RT ein, ist RT berechtigt,
nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und dem Gast
Rücktrittsgebühren (gem. Ziff. 12.)) in Rechnung zu stellen.
Die Restzahlung
muss spätestens 50 Tage vor Belegungsbeginn geleistet werden. Der Gast
erhält den Mietgutschein, sobald RT die Rest-Zahlung erhalten hat. Erhält
RT die Restzahlung nicht innerhalb dieser Frist, ist RT berechtigt, nach Mahnung
mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Rücktrittsgebühren
(gem. Ziff. 12.) zu berechnen.
Bei Buchungen, die weniger als 50 Tage vor Belegungsbeginn getätigt werden,
ist der gesamte Reisepreis ohne vorherige Anzahlung sofort fällig.
Wird der Reisepreis nicht vollständig bezahlt, besteht kein Anspruch auf Bezug des gebuchten Mietobjektes und die vertraglichen Leistungen.
6.)
Hinweise bei Ankunft/Kaution
Bei Ankunft muss der Gast dem Eigentümer oder dessen Stellvertreter Mietgutschein und Ausweispapiere sämtlicher auf dem Anmeldeformular aufgeführten Personen zur gesetzlich vorgeschriebenen Anmeldung vorlegen.
Der Gast muss bei Schlüsselübergabe die im Internet dem Objekt zugeschriebene Kaution in bar an den Eigentümer oder dessen Stellvertreter aushändigen. Diese Kaution wird am Tage der Abreise durch den Eigentümer oder dessen Stellvertreter an den Gast in bar ausgehändigt, abzüglich eventuell durch den Gast bzw. durch die mitreisenden Personen entstandener Schäden, sofern diese schuldhaft verursacht wurden, und der nicht im Reisepreis inbegriffenen Nebenkosten.
7.)
Aufenthaltsdauer, Preise
Die Mindestaufenthaltsdauer
beträgt eine Woche (Samstag bis Samstag). Darüber hinaus besteht
die Möglichkeit, saison- und objektabhängig auch andere Aufenthaltszeiten
zu buchen.
Die Mietpreise beziehen sich auf das einzelne Mietobjekt und auf den entsprechend
angegebenen Mietzeitraum, die jeder einzelnen Mietobjektbeschreibung zu entnehmen
sind. Falls weniger Personen angemeldet werden als maximal je Objekt möglich,
so ändert dies nichts an der Höhe des in der Objektbeschreibung
angegebenen Mietpreises. Enthält die Buchung verschiedene Saisonzeiten,
berechnet sich der Mietpreis anteilig, entsprechend der hierfür jeweils
gültigen Preisangaben pro Mietobjekt.
8.)
An- und Abreise
Der Gast muss die An- und Abreisezeiten einhalten: Ankunft: samstags zwischen 16:00 und 19:00 Uhr. Abreise: samstags zwischen 08:00 und 10:00 Uhr. Abweichungen bzw. Verspätungen hat dieser selbst zu vertreten sowie alle damit zusammenhängenden Nachteile und Kosten. Im Falle einer unvorhergesehenen verspäteten Anreise verpflichtet sich der Reisende, RT zwischen 15 und 19 Uhr unter 0049-(0)177 7 46 40 25 zu informieren.
9.)
Personenzahl - Haustiere
Die Anzahl der
Personen darf die Zahl der in der Objektbeschreibung angegebenen vorhandenen
Schlafplätze (= 1. Ziffer) und die Zahl möglicher zusätzlicher
Kinderbetten für Kleinkinder bis zu 4 Jahren (= 2. Ziffer) nicht überschreiten
(z. B. 4 + 1 Schlafplätze). Für Kleinkinder bis zu 4 Jahren kann,
je nach Mietobjekt, gegen Entgelt ein Kinderbett gestellt werden
Die Gäste sind verpflichtet, auf dem Anmeldeformular auch Anzahl und
Alter der Kinder mit anzugeben. Nur die auf dem Anmeldeformular namentlich
aufgeführten Personen dürfen das Mietobjekt bewohnen. Der Austausch
von Personen ist ohne vorherige Absprache mit RT bzw. nach Absprache mit dem
Eigentümer/Stellvertreter nicht erlaubt.
Ist das Mitbringen von Haustieren lt. Objektbeschreibung gestattet, müssen
Anzahl und Rasse der Tiere auf dem Anmeldeformular angegeben werden.
10.)
Ordnung und Sauberkeit
Die Ferienunterkünfte,
die sauber und ordentlich den Gästen bei Ankunft übergeben werden,
müssen auch in diesem Zustand von diesen am Tage der Abreise übergeben
werden.
Die Gäste müssen die Ferienunterkunft pfleglich und achtsam behandeln.
Das Aufstellen von Wohnwagen auf dem zum Mietobjekt gehörenden Grundstück
ist nicht gestattet. Für die Müllbeseitigung ist der Gast verantwortlich.
11.)
Äußere Instandhaltung
Der Eigentümer oder dessen Stellvertreter haben Zutritt zum Grundstück, um notwändige Instandhaltungsarbeiten auszuführen (z. B. Gartenarbeiten, Pool).
12.)
Stornierungen
Vor Antritt der Reise kann der Gast jederzeit von der Reise zurücktreten. Es wird darauf hingewiesen, dass zu Beweiszwecken, die letztendlich auch dem Schutz des Gastes zugute kommen, der schriftliche Rücktritt dringend angeraten ist. Bei Rücktritt vom Vertrag oder Nichtantreten der Reise fallen folgende Storno-Gebühren an, die bei der Rückerstattung des Mietpreises einbehalten werden:
30 % des kompletten
Mietpreises bei Rücktritt bis 90 Tage vor Reisebeginn
50 % des kompletten Mietpreises bei Rücktritt ab 89. bis 55. Tag vor
Reisebeginn
70 % des kompletten Mietpreises bei Rücktritt ab 54. bis 26. Tag vor
Reisebeginn
90 % des kompletten Mietpreises bei Rücktritt ab 25. bis 15. Tag vor
Reisebeginn
100 % des kompletten Mietpreises bei Rücktritt ab 14. Tag vor Reisebeginn,
am Anreisetag bzw. bei Nichterscheinen/ Nichtantritt der Reise
Dem Gast bleibt es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Gelingt es RT, das Mietobjekt für den annullierten Mietzeitraum weiterzuvermieten, werden lediglich 15 % des kompletten Mietpreises einbehalten.
Im Mietpreis
ist eine Rücktrittskostenversicherung nicht enthalten.
13.)
Änderungen/Umbuchungen
Nach Abschluss
des Vertrages sind Umbuchungen auf eine andere Unterkunft bzw. Änderung
des Mietzeitraumes nicht möglich.
Es können jedoch vor Beginn der Reise statt der ursprünglich im
Anmeldeformular angegebenen Personen ein oder mehrere Ersatzteilnehmer gestellt
werden, die in die Rechte und Pflichten aus dem vorherigen Vertrag eintreten.
RT kann dem Eintritt dieser Person(en) widersprechen, wenn sie den besonderen
Erfordernissen der Vertragsdurchführung nicht genügen oder ihrem
Eintritt in den Vertrag gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. Der oder die Ersatzteilnehmer als Dritte sowie der ursprüngliche
Anmelder haften RT gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis
und für die Mehrkosten, die durch den Eintritt des Dritten entstehen.
Pro Ersatzteilnehmer wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,- € erhoben.
Nicht oder teilweise beanspruchte Leistungen
Nehmen Sie vertragliche Leistungen nicht oder nur teilweise in Anspruch, z.
B. durch spätere Anreise/frühere Abreise bzw. bei unverschuldeter
Hinderung an der Inanspruchnahme der Leistung aufgrund von Krankheit, Unfall,
höherer Gewalt, besteht kein Anspruch auf anteilige bzw. volle Rückerstattung
des Reisepreises.
14.)
Haftung
Jede Ferienunterkunft wurde von RT besichtigt und überprüft. Die Mietobjektbeschreibungen sind korrekt und guten Gewissens erstellt.
RT haftet im Rahmen der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für die
- gewissenhafte
Reisevorbereitung
- sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
- Richtigkeit der Beschreibung aller von RT angegebenen Reiseleistungen, sofern
nicht vor Vertragsschluss eine Änderung der Mietobjektbeschreibung
vorher mitgeteilt wurde; Schreib-, oder Rechenfehler bleiben vorbehalten
- ordnungsgemäße Erbringung aller vertraglich vereinbarten Leistungen
15.)
Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von RT für Schäden, die Nicht-Körper-Schäden sind (einschl. der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten), ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
- ein Schaden
seitens des/der Reisenden von RT weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird
- soweit RT für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen
des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist
Ein Schadensanspruch gegen RT ist insofern beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von RT zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen RT nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Für Leistungsstörungen von dritter Seite, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen sowie für Schäden, die dem/den Reisenden durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige Benutzung des Belegungsobjektes oder seiner Einrichtungen entstehen, haftet RT nicht, es sei denn, dass RT eine schuldhafte Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- und Sorgfaltspflicht angelastet werden kann.
16.)
Kinder- und Haustierbetreuung
Als Vermittler
bietet RT den Gästen Kinder- und Haustierbetreuung an, die nicht bei
allen Mietobjekten möglich und deshalb anzufragen ist. Die Betreuer werden
vom jeweiligen Eigentümer bestellt. Die volle Verantwortung für
die Betreuung übernimmt einzig und allein die betreuende Person. RT und
Eigentümer haben keinen Einfluss auf die Preisgestaltung für die
Betreuung bzw. auf die Anzahl der Tage, an denen die Betreuung durchgeführt
werden soll.
Die vom Betreuer festgesetzten Preise sind ebenfalls bei RT anzufragen.
Die Kosten für die Betreuung werden vor Ort von der Kaution abgezogen.
17.)
Rücktritt und Kündigung durch RT
RT kann ohne Einhaltung einer Frist vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende und/oder die Mitreisenden die Durchführung des Vertrages bzw. den Ferienaufenthalt ungeachtet einer Abmahnung seitens RT nachhaltig stören oder wenn diese sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages begründet ist; insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Mietobjektes und des Inventars. Kündigt RT, so hat sie weiterhin Anspruch auf den kompletten Reisepreis. RT muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die RT aus einer anderweitigen Belegung des Mietobjektes erlangt, einschließlich der an RT eventuell von den Eigentümern gutgeschriebenen Beträge.
18.)
Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Vertragsdurchführung
(Reise) infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können
sowohl RT als auch der Gast den Vertrag kündigen. In diesem Fall gelten
die Vorschriften des § 651 j Abs. 1 und 2 BGB und die Vorschriften, auf
die in diesen Bestimmungen hingewiesen wird.
Kündigt der Gast, so kann RT für die bereits erfüllten oder
zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene
Entschädigung verlangen. Kündigt RT, hat der Gast das Recht, eine
alternative Belegung eines weiteren mindestens gleichwertigen Mietobjektes
aus dem aktuellen Angebot von RT zu verlangen, wenn RT diese ohne Mehrpreis
dem Gast anbieten kann. Wird die Reise abgesagt, erhält der Gast den
gezahlten Reisepreis zurück.
19.)
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen Nichterfüllung des Vertrages muss der Gast innerhalb eines Monats nach vertragsgemäßer Mietbeendigung gegenüber RT geltend machen. Wird der Gast unverschuldet daran gehindert, die Frist einzuhalten, kann dieser auch nach Ablauf der Frist Ansprüche geltend machen. Vertragliche Ansprüche des Gastes verjähren nach 2 Jahren. Die Verjährung wird ab dem Tag wirksam, an dem laut Vertrag die Mietzeit endet. Macht der Gast diese Ansprüche geltend, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem RT die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.
20.)
Rücktrittsversicherung
In den Mietpreisen ist keine Rücktrittsversicherung enthalten. Es bleibt dem Gast überlassen, zum Zeitpunkt der Anmeldung bzw. Buchungsbestätigung bei einer Versicherungsgesellschaft eigener Wahl eine Versicherung gegen Annullierungsrisiken abzuschließen.
21.)
Gerichtsstand
Gerichtsstand für evtl. Klagen gegen RT ist Mönchengladbach.
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